Versicherung für privat & beruflich reisende Singles, Senioren und Familien
- Sondertarif -
Deine Vorteile auf einen Blick
- Umfassender Schutz vom 1. bis 548.Tag
- Sicherer Online-Abschluss
1,10 € pro Tag
ReisePolice TRAVELLER - Versicherung
Die Auslands-Reiseversicherung für Aufenthalte weltweit bietet Dir ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis und beinhaltet keine Selbstbeteiligung. Das Sonderprodukt eignet sich für:
- Privatreisen
- Geschäftsreisen
- Singles, Familien und Senioren
- Work and Travel
- Studium im Ausland
- Au-Pair
- Trainee, Praktikum
- Freiwilligenarbeit, Volunteer
- Farmarbeit
- Backpacker, Globetrotter
- Sabbatical
- Sonstige Sprach- und Bildungsreisen
- Sonstige Langzeitreisen
- ReisePolice TRAVELLER Auslandskrankenversicherung
- ReisePolice TRAVELLER Reisezusatzversicherung "Kompakt" mit Privat-Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung und Notfallhilfe
- ReisePolice TRAVELLER Reisezusatzversicherung "Komfort" mit Privat-Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Notfallhilfe und Reisegepäckversicherung
Leistungen der ReisePolice im Detail
ReisePolice TRAVELLER- Krankenversicherung
Leistungen: Auslandskrankenversicherung |
ReisePolice TRAVELLER
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Selbstbeteiligung im Schadensfall |
ohne Selbstbehalt |
Erstattung der Kosten für: |
|
ambulante Heilbehandlungen beim Arzt |
100 % |
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel | 100 % |
stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer | 100 % |
unaufschiebbare Operationen | 100 % |
Röntgendiagnostik | 100 % |
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls | 100 % |
Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen | 100 % |
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik | 100 % |
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung | 100 % |
Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz | 100 % |
unfallbedingter Zahnersatz bis | 500 EUR |
Transport zum nächsterreichbaren Krankentransport | 100 % |
Informationen über Ärzte vor Ort | 100 % |
Informationsübermittlung zwischen Ärzten | 100 % |
Begleitperson im Krankenhaus für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 100 % |
Reisebetreuung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr | 100 % |
Arzneimittelversand | 100 % |
Krankenbesuch | 100 % |
Hotelkosten bis 10 Tage maximal | 2.500 EUR |
Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale | 25 EUR |
Ersatzweise Krankenhaustagegeld bis maximal 30 Tage | 50 EUR |
Aufwandsentschädigung | |
- bei stationärer Behandlung maximal 14 Tage pro Tag | 50 EUR |
- bei ambulanter Behandlung einmalig | 25 EUR |
Kosten für eine Begleitperson bei Krankenrücktransport | 100 % |
Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen | |
- aufgrund eines schweren Schlaganfalles, schweren Herzinfarktes oder einer schweren Skeletterkrankung | 100 % |
medizinisch notwendige Schwangerschaftsuntersuchungen und - behandlungen | 100 % |
Versicherungsleistungen für Frühgeburten | 50.000 EUR |
medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport ins Heimatland | 100 % |
Überführung | 100 % |
Bestattung im Ausland | 100 % |
Nachleistungen im Ausland bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit | 100 % |
Heimaturlaubschutz (Mindestreisedauer 6 Monate) je Versicherungsjahr | 4 Wochen |
ReisePolice TRAVELLER- Zusatzversicherung "Kompakt"
Leistungen: Reise-Haftpflichtversicherung |
ReisePolice TRAVELLER
|
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Selbstbeteiligung im Versicherungsfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungsummen: |
|
Personen- und Sachschäden (pauschal) | 1.000.000 EUR |
Mietsachschäden | 10.000 EUR |
Schäden im Haushalt der Gastfamilie | 2.500 EUR |
Leistungen: Reise-Unfallversicherung |
ReisePolice TRAVELLER
|
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungsummen: | |
Todesfall (bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) | 10.000 EUR |
im Invaliditätsfall (Grundsumme) | 20.000 EUR |
im Invaliditätsfall bei Vollinvalidität (100 %) | 70.000 EUR |
Progression (Invaliditätsstaffel) | 350 % |
Bergungskosten | - |
Kosmetische Operationen | - |
Leistungen: Reise-Notfallversicherung |
ReisePolice TRAVELLER
|
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungssummen: | |
Kostenübernahmeerklärung (Darlehen) gegenüber Krankenhäusern | 10.000 EUR |
Krankentransport | 1.000 EUR |
Rücktransport von Gepäck: Organisation und Kostenübernahme der Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind | - |
Rückreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung von Familienangehörigen | - |
Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise (Darlehen für Mehrkosten) | |
Erkrankung, Unfall oder Tod | - |
Entführung | 10.000 EUR |
Reiseruf | 100 % |
Bei Strafverfolgung | |
Hilfe bei Haft und Haftandrohung (Darlehen) | 1.000 EUR |
Darlehen bei Strafkaution | 10.000 EUR |
Bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten | |
Verlust von Reisezahlungsmitteln (Darlehen) | 1.000 EUR |
Hilfe bei Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten | 100 % |
Verlust von Reisedokumenten | 100 % |
Hilfe bei Umbuchungen/Verspätungen | |
Hilfe bei Umbuchungen/Verspätungen | 100 % |
ReisePolice TRAVELLER- Zusatzversicherung "Komfort"
Leistungen: Reise-Haftpflichtversicherung |
ReisePolice TRAVELLER
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Selbstbeteiligung im Versicherungsfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungsummen: |
|
Personen- und Sachschäden (pauschal) | 2.500.000 EUR |
Mietsachschäden | 25.000 EUR |
Schäden im Haushalt der Gastfamilie | 2.500 EUR |
Leistungen: Reise-Unfallversicherung |
ReisePolice TRAVELLER
|
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungsummen: | |
Todesfall (bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) | 20.000 EUR |
im Invaliditätsfall (Grundsumme) | 40.000 EUR |
im Invaliditätsfall bei Vollinvalidität (100 %) | 140.000 EUR |
Progression (Invaliditätsstaffel) | 350 % |
Bergungskosten | 5.000 EUR |
Kosmetische Operationen | 5.000 EUR |
Leistungen: Reise-Notfallversicherung |
ReisePolice TRAVELLER
|
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungssummen: | |
Kostenübernahmeerklärung (Darlehen) gegenüber Krankenhäusern | 15.000 EUR |
Krankentransport | 2.500 EUR |
Rücktransport von Gepäck: Organisation und Kostenübernahme der Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind | 100 % |
Rückreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung von Familienangehörigen | 100 % |
Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise (Darlehen für Mehrkosten) | |
Erkrankung, Unfall oder Tod | 100 % |
Entführung | 15.000 EUR |
Reiseruf | 100 % |
Bei Strafverfolgung | |
Hilfe bei Haft und Haftandrohung (Darlehen) | 2.500 EUR |
Darlehen bei Strafkaution | 15.000 EUR |
Bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten | |
Verlust von Reisezahlungsmitteln (Darlehen) | 2.500 EUR |
Hilfe bei Verlust von Kreditkarten und EC- bzw. Maestro-Karten | 100 % |
Verlust von Reisedokumenten | 100 % |
Hilfe bei Umbuchungen/Verspätungen | |
Hilfe bei Umbuchungen/Verspätungen | 100 % |
Leistungen: Reise-Gepäckversicherung |
ReisePolice TRAVELLER
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Selbstbeteiligung im Versicherungsfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungssummen: | |
Einzelperson | 2.000 EUR |
Familie | 4.000 EUR |
Tarifinformationen:
Tarifübersicht
+
Versicherungsbedingungen
+ Produktinformation
Taggenau buchbar
Mit Heimaturlaub-Schutz
Flexible Zahlungsweise
Weltweiter 24 Stunden Notfall-Service
+49 40 55557877
Günstige Beiträge für alle Reisen: ReisePolice
Beitrag pro Tag: |
ReisePolice TRAVELLER Auslandskrankenversicherung
|
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Einzelperson |
Weltweit ohne USA/Kanada
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Weltweit mit USA/Kanada
|
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1. bis 365. Tag
|
366. bis 548. Tag
|
1. bis 365. Tag
|
366. bis 548. Tag
|
|
bis 60 Jahre |
1,10 EUR
|
1,65 EUR
|
2,70 EUR
|
4,90 EUR
|
ab 60 Jahre |
3,55 EUR
|
9,35 EUR
|
8,60 EUR
|
14,75 EUR
|
Beitrag pro Tag: |
ReisePolice TRAVELLER Haftpflicht + Unfall + Notfallhilfe + Gepäckversicherung
|
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Einzelperson |
Weltweit inklusive USA/Kanada |
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Kompakt (ohne Gepäckversicherung)
|
Komfort (mit Gepäckversicherung) |
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1. bis 365. Tag
|
366. bis 548. Tag |
1. bis 365. Tag |
366. bis 548. Tag |
|
bis 60 Jahre | 0,22 EUR |
0,22 EUR |
0,55 EUR |
0,55 EUR |
ab 60 Jahre |
0,26 EUR
|
0,26 EUR |
0,65 EUR |
0,65 EUR |
Beitrag pro Tag: |
ReisePolice TRAVELLER Auslandskrankenversicherung
|
|||
---|---|---|---|---|
Familie |
Weltweit ohne USA/Kanada
|
Weltweit mit USA/Kanada
|
||
1. bis 365. Tag
|
366. bis 548. Tag
|
1. bis 365. Tag
|
366. bis 548. Tag
|
|
bis 60 Jahre |
2,85 EUR
|
4,35 EUR
|
7,10 EUR
|
12,70 EUR
|
Beitrag pro Tag: |
ReisePolice TRAVELLER Haftpflicht + Unfall + Notfallhilfe + Gepäckversicherung
|
|||
---|---|---|---|---|
Familie |
Weltweit inklusive USA/Kanada |
|||
Kompakt (ohne Gepäckversicherung)
|
Komfort (mit Gepäckversicherung) |
|||
1. bis 365. Tag
|
366. bis 548. Tag |
1. bis 365. Tag |
366. bis 548. Tag |
|
bis 60 Jahre |
0,59 EUR
|
0,59 EUR |
1,35 EUR |
1,35 EUR |
FAQ - Häufige Fragen & Antworten
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Wer kann die ReisePolice TRAVELLER buchen?
Die ReisePolice TRAVELLER für Einzelpersonen, Familien und Senioren - ohne Altersbegrenzung - bietet Dir und/oder Deinem Partner bzw. Deinen Familienangehörigen einen zuverlässigen Versicherungsschutz für Reisen bis maximal 18 Monate (548 Tage). Versicherungsfähig ist, wer seinen Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Der Sondertarif eignet sich für:
- Privatreisen
- Geschäftsreisen
- Work & Travel
- Studenten
- Au-Pairs
- Trainees, Praktikanten
- Freiwilligenarbeit, Volunteer
- Farmarbeit
- Backpacker, Globetrotter
- Sabbatical
- Sonstige Sprach- und Bildungsreisende
- Sonstige Langzeitreisende
Wird eine Familienversicherung abgeschlossen, so zählen als Familie maximal zwei Erwachsene bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres und mindestens ein mitreisendes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) insgesamt bis zu sieben Personen.
Was muss ich bei Versicherungsabschluss beachten?
Den Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages musst Du vor Antritt der Reise stellen. Dabei gilt die Ausreise von Deutschland aus als erster Reisetag und die Rückreise nach Deutschland als Reiseende. Nach Antritt der Auslandsreise ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages nicht mehr möglich. Beachte, dass Du stets die gesamte Reisedauer versichern musst. Die Höchstversicherungsdauer beträgt dabei 548 Tage.
In welchen Ländern bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz gilt für Reisen im Ausland. Als Ausland gelten nicht das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie das Staatsgebiet, in dem Du bei Antragstellung einen Wohnsitz hast. Bereits vor der Reise musst Du Dich entscheiden, ob Dein Versicherungsschutz weltweit mit USA und Kanada gelten soll oder ohne diese Länder. Eine nachträgliche "Aufstockung" oder Umstellung des Tarifes TRAVELLER während Deiner Reise kann nicht erfolgen.
Tipp: Sofern der vereinbarte Geltungsbereich in Deinem Vertrag örtlich eingeschränkt ist (z.B. wenn Du einen Tarif ohne den Geltungsbereich USA und Kanada gewählt hast), besteht bei einem Versicherungsvertrag von mindestens 6 monatiger Dauer dennoch bis zu 14 Tagen Versicherungsschutz in den USA/Kanada.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Nein! Die ReisePolice TRAVELLER bietet Dir und Deinen Mitreisenden ein umfangreiches Leistungspaket ohne Selbstbehalte.
Ist ein Heimaturlaub mitversichert?
Hast Du Deinen Versicherungsschutz von mindestens 6-monatiger Dauer abgeschlossen, besteht Versicherungsschutz auch bei einer vorübergehenden Rückkehr in Dein Heimatland (Bundesrepublik Deutschland). Der Versicherungsschutz im Heimatland ist auf maximal 4 Wochen begrenzt. Selbstverständlich kannst Du selbst entscheiden wie Du Deinen Heimaturlaub gestaltest. Du musst somit nicht 4 Wochen am Stück Deinen Heimaturlaubschutz in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass Du die Nachweise für Ein- und Ausreise immer gut aufhebst. Im Schadenfall behält sich der Versicherer vor, diese sehen zu wollen.
Hinweis: Auch während des Heimaturlaubes beschränkt sich der Versicherungsschutz auf akute medizinische Notfälle (Krankheiten, Unfälle). Vorsorgemaßnahmen (z.B. Impfungen, CheckUps) sind mit der ReisePolice TRAVELLER nicht versichert.
Wie schnell erhalte ich meine Police?
In nur wenigen Minuten kannst Du Deinen Versicherungsschutz schnell und unkompliziert über das Onlinebuchungstool abwickeln und abschließen. Nach Onlinebuchung erhältst Du Deine Vertragsbestätigung umgehend per E-Mail. Diese enthält Deine Vertragsnummer, Reisedaten sowie Angaben zu Deinen Mitreisenden. Die Versicherungspolice dient auch zur Vorlage bei Botschaften, Konsulaten und Grenzstationen und bestätigt ausdrücklich (sofern für Dich relevant), dass der Versicherungsschutz insbesondere auch für Reisen in osteuropäische Länder (unter anderem: Russische Föderation, Belarus, Ukraine, Tschechische Republik, Ungarn, Lettland, Litauen, Estland, Polen, Moldawien, Serbien, Slowenien, Rumänien und Kasachstan) gilt. Ein zusätzlicher Versand der Police per Post erfolgt nicht!
Welche Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten?
Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Dir das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren, die Zahlung per Kreditkarte oder über ein PayPal Konto zur Verfügung. Du kannst Deine Versicherung einmalig oder in monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Zeitabständen bezahlen. Im Buchungstool berechnet Dir die HanseMerkur Reiseversicherung den ersten Abbuchungsbetrag, der zum Versicherungsbeginn fällig wird. Einen Zahlungsplan mit den genauen Abbuchungsdaten erhältst Du nach Abschluss der Versicherung per E-Mail.
Ich melde meinen Wohnsitz in Deutschland vorübergehend ab, ist das ein Problem?
Jeder, der für einen längeren Aufenthalt (länger als 3 Monate) ins Ausland reist, muss sich hier in Deutschland bei der Meldebehörde abmelden. Solange es sich bei Dir um einen vorübergehenden Aufenthalt handelt, bist Du versicherungsfähig.
Bei Abschluss Deiner Versicherung musst Du noch in Deutschland gemeldet sein, danach benötigt die HanseMerkur von Dir eine deutsche Postadresse und ein deutsches Konto, von dem abgebucht werden kann.
Wir raten jedem Reisenden die längst mögliche Zeit abzuschließen, damit keine Verlängerung beantragt werden muss. Die Kündigung kann jederzeit tagesgenau erfolgen.
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Ich habe einen Schadenfall – wie verhalte ich mich richtig?
Bitte melde Deinen Schaden unverzüglich der HanseMerkur! Unternehme dabei alles Vertretbare, was eine Vergrößerung des Schadens verhindert. Sammle alle Unterlagen, die mit dem Schaden in Zusammenhang stehen (u.a. Fotos von der unveränderten Schadenstelle, Kostenvorschläge, Atteste, Rechnungen, Heil- und Hilfsmittelverordnungen, Medikamentenbelege und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen).
Einen Schaden meldest Du, unter Angabe Deiner Vertragsnummer, bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG
per Telefon: +49 (0)40 - 4119 - 2300
per Telefax: +49 (0)40 - 4119 - 3586
per Post: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20352 Hamburg
oder online über die Homepage: Schadenservice HanseMerkurIm Falle einer stationären Behandlung im Krankenhaus und vor Beginn umfänglicher diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen musst Du oder mitreisende versicherte Personen unverzüglich Kontakt mit dem weltweiten 24h-Notfall-Service der HanseMerkur aufnehmen. Diesen erreichst Du unter: +49 40 - 5555 - 7877
Wie bekomme ich meine bezahlten Rechnungen erstattet?
Für eine reibungslose Bearbeitung Deines Schadenfalls sind immer der Versicherungsnachweis (Versicherungspolice), sämtliche Rechnungen im Original (für Behandlungen etc.) sowie eine kurze Hergangsbeschilderung einzureichen. Je nach Reiseland oder Härte des Schadenfalls können weitere Unterlagen vom Versicherer angefragt werden.
Insbesondere für die Auslandskrankenversicherung sind als Kostennachweise bezahlte Originalbelege einzureichen, die folgende Angaben enthalten müssen:
- Name und Anschrift der behandelten Person
- Namen und Anschrift des Behandlers/Arztes
- Krankheitsbezeichnung/Diagnose
- Behandlungszeitraum
- Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses
- genaue Bezeichnung der ausländischen Währung
Schadenmeldungen sendest Du bitte der HanseMerkur per Post an:
HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20352 HamburgTransportunfähig vor Ende des Versicherungsschutzes - was nun?
Nachleistung im Ausland: Erfordert eine Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht im Rahmen dieser Bedingungen Leistungspflicht (einschließlich eines dann eventuell notwendig werdenden Rücktransportes) bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
Ist eine vorzeitige Kündigung des Vertrages möglich?
Ja! Eine Kündigung Deines Vertrages bei Beendigung des vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland ist möglich. Sende uns zu gegebenem Zeitpunkt Deiner Rückreise eine kurze formlose Email und füge dieser zusätzlich folgende Informationen bei:
- Deine Versicherungsnummer
- einen Nachweis der Rückreise (z.B. Flugticket, Bordkarte, Tankbeleg etc.)
- Angaben zu einer gültigen deutschen Bankverbindung (sofern dem noch Versicherer nicht vorliegend)
Hinweis: Solltest Du Deine Beiträge bisher per PayPal oder Kreditkarte an die HanseMerkur gezahlt haben, benötigen wir, aus technischen Gründen, für die Rückerstattung von Restbeiträgen dennoch stets eine deutsche Bankverbindung.
Eine Kündigung Deines Vertrages kann auch erfolgen, wenn die Voraussetzungen eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland nicht mehr vorliegen, z.B. weil Du Dich zu einem dauerhaften Aufenthalt im Ausland entschieden hast. Sende uns in diesem Fall z.B. einen Nachweis des neuen Versicherungsschutzes bzw. eine Anmeldebestätigung im Ausland.
Kann ich meinen Vertrag aus dem Ausland verlängern?
Sofern Du die Höchstversicherungsdauer von 18 Monaten noch nicht ausgeschöpft hast, kann Dein Vertrag, auch aus dem Ausland heraus, verlängert werden.
Für die Prüfung eines Verlängerungsantrages benötigen wir von Dir:
- eine kurze formlose Email mit Wunsch der Verlängerung
- Deine Versicherungsnummer
- das genaue Verlängerungsdatum
- eine gültige deutsche Bankverbindung (sofern dem Versicherer noch nicht vorliegend)
Auf die abschließende Entscheidung der Verlängerung haben wir keinen Einfluss, da dies alleinig der Prüfung und Bewilligung durch den Versicherer, der HanseMerkur Reiseversicherung AG, obliegt. Wichtig ist, dass uns Deine Verlängerungsanfrage rechtzeitig vor Ablauf des ursprünglich gebuchten Reiseendes erreicht.
Versichert sind bei einer Verlängerung nur Fälle bzw. Krankheiten und deren Folgen, die nach Abschluss des Anschlussvertrags neu eintreten. Maßgeblich ist bei postalisch eingereichten Schadenmeldungen der Poststempel.
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Wann kann die ReisePolice TRAVELLER erneut abgeschlossen werden?
Wenn Du bereits schon einmal mit der Auslandsversicherung ReisePolice TRAVELLER versichert warst und nun eine weitere Reise startest, ist Folgendes zu beachten: Der Abschluss eines erneuten Vertrages ist erst nach einem mindestens 2-monatigem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland möglich. Des Weiteren muss bei Vertragsabschluss der Wohnsitz in Deutschland vorliegen.
Wichtiger Hinweis: Ein Neuabschluss bzw. die Onlinebuchung aus dem Ausland heraus ist nicht möglich! Ein solcher Versicherungsabschluss wäre ungültig!
Kontakt
Wir sind für dich da: 0351 / 832 88 30
Mo-Fr: 9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr
Ansprechpartner
MATHIAS JENSCH
MICHAELA SIEBER
HENRIETTE BEIL